Nach dem IDW PS330 sind Wirtschaftsprüfer verpflichtet, im Rahmen einer Jahresabschlussprüfung auch eine IT Systemprüfung durchzuführen. Auf Grund der wachsenden Komplexität sowie der ständigen Veränderung von IP Landschaften steigt das erforderliche technische und fachliche Know-how für derartige Prüfungen permanent. Daher ist die IT-Prüfung eine echte Herausforderung für Wirtschaftsprüfer und Revisoren. Ein Buchführungsverfahren, das per definitionem revisionssicher ist, ist extrem selten anzutreffen.

Wirtschaftsprüfer sind zur Durchführung der IT-Systemprüfung verpflichtet. Verzichten Sie darauf, sich von der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit eines Systems zu überzeugen, müssen sie im Haftungsfall mit entsprechend Konsequenzen rechnen.

Kleineren und mittleren Wirtschaftsprüfungskanzleien sowie Unternehmen fehlt häufig das erforderliche Know-how für die Durchführung einer IT-Systemprüfung. Gerade diese profitieren von externen Spezialisten, die sowohl mit den technischen als auch den fachlichen Aspekte einer IT-Systemprüfung vertraut sind. Der Vorteil: Die gesetzlichen Anforderungen werden erfüllt – ohne Erhöhung der Fixkosten.

Wir empfehlen Ihnen die unmittelbare Kontaktaufnahmen mit audicon. Gerne vermittelt Ihnen unser Kundendienst auch einen Kontakt mit einem audicon Profi.

Buchführungspflichtige sind oft der Meinung, dass eine Bescheinigung, dass mit dem verwendeten DV-Buchführungssystem die Möglichkeit (Zitat: "..bei sachgerechter Anwendung...") zur Erstellung einer GoBS gerechten Buchführung besteht, sie von der Verantwortung exculpieren würde. Eine ordnungsgemäße Buchführung kann auch mit Papier und Kopierstift aufgestellt werden, was bis zum Aufkommen der DV-Systeme ja auch usus war. Eine Bescheinigung der "... Möglichkeit..." mit dem Vorbehalt "...bei sachgerechter Anwendung..." wäre allerdings nicht geeignet, dem Buchführungspflichtigen seine Verantwortung abzunehmen.

Buchführungspflichtige übersehen häufig, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme lediglich eine Präzisierung der GoB im Hinblick auf die DV-Buchführung darstellen und die Maßnahmen beschreiben, die der Buchführungspflichtige ergreifen muss, um sicherzustellen, dass die Buchungen und sonst erforderlichen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden. Für die Einhaltung der GoB ist auch bei der DV-Buchführung der Buchführungspflichtige verantwortlich.