RediPro© Solution Partner

Als RediPro© Solution Partner liefern wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihr gesamtes Rechnungswesen.

RediPro© vereinheitlicht alle für das Rechnungswesen relevanten Daten und sorgt für vollständige Konsistenz.

Mit der RediPro© Technologie ist es möglich, alle Informationsflüsse, die auf sich Kontenentwicklungen stützen, in einem homogenen System konsistent abzubilden.

Einen Schwerpunkt bildet das kaufmännische Rechnungswesen. Bislang getrennte Rechenwerke wie z.B. Finanzbuchhaltung (FiBu), Kostenrechnung (KoRe) Anlagenbuchhaltung (AnBu), Finanzplanung (FiPla), Management Informationssyteme (MIS) werden in RediPro© zu einem homogenen System konsistent integriert. Eine neue excellente Branchenlösung ist RediPro durch die Zusammenarbeit mit CuraSen (Abrechnungs- und Dokumentationsverfahren für Altenpflegeeinrichtungen) gelungen.

Dabei sind die Buchhaltung selbst und diese der Buchhaltung nahestehenden Verfahren lediglich Spezialfälle des universellen Verfahrens RediPro©. Für Anwender mit umfangreicheren Wünschen stehen wir Ihnen als Solution Partner zur Seite.

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GoB/GoS

Das RediPro© Verfahren erfüllt per definitionem die Grundsätze ordnungsgemäßer Speicherbuchhaltung (GOS), soweit die Software des Datenverabeitungssystems (DV) betrifft. (Einzelheiten zu GOB/GOS siehe Literaturhinweise)

Bei der notwendigen Verfahrensdokumentation und bei der Erstellung eines internen Kontrollsystems (IKS) helfen wir Ihnen gerne. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Bei einer DV-Buchführung sind, wie bei jeder anderen Buchführung, die GoB, insbesondere die Ordnungsvorschriften der && 238, 239 und 257 HGB und die && 145 und 146 AO zu beachten. Danach gilt vor allem folgendes:
  • Die buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle müssen richtig, vollständig und zeitgerecht erfasst sein sowie sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen (Beleg- und Journalfunktion).
  • Die Geschäftsvorfälle sind so zu verarbeiten, dass sie geordnet darstellbar sind und ein Überblick über die Vermögens- und Ertragslage gewährleistet ist (Kontenfunktion).
  • Die Buchungen müssen einzeln und geordnet nach Konten und diese fortgeschrieben nach Notensummen oder Salden sowie nach Abschlussposition dargestellt und jederzeit lesbar gemacht werden können.
  • Ein sachverständiger Dritter muss sich in dem jeweiligen Verfahren der Buchführung in angemessener Zeit zurechtfinden und sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens verschaffen können.
  • Das Verfahren der DV-Buchführung muss durch eine Verfahrensdokumentation, die sowohl die aktuellen als auch die historischen Verfahrensinhalte nachweist, verständlich und nachvollziehbar gemacht werden.
  • Es muss gewährleistet sein, dass das in der Dokumentation beschriebene Verfahren dem in der Praxis eingesetzten Programm (Version) voll entspricht (Programmidentität).

Immer mehr Firmen lassen die Erfassung der Belege der Buchhaltung nicht mehr von einem Steuerberater erledigen, sondern buchen selbst mit eigenen Programmen. Anlässlich von Betriebsprüfungen durch die Finanzämter tritt immer häufiger das Problem auf, dass die Buchhaltungen als nicht ordnungsgemäß anerkannt werden.Als Folge dieser verworfenen Buchführungen kommt es dann zwangsläufig zu sehr überhöhten Gewinnschätzungen anhand von eigenen Richtsätzen und „Erfahrungswerten" des Finanzamtes, die dann sehr oft mit sehr hohen Steuernachforderungen verbunden sind. Grundlage dieses Handelns der Finanzämter sind die GoBS, die zwar seit vom Bundesfinanzministerium im Jahre 1995 erneut erlassen wurden, in der Praxis gerade bei den Softwareherstellern aber nur sehr wenig bekannt sind. Ein Buchhaltungsprogramm muss diesen GoBS entsprechen und der Anwender muss bei sich darüber hinaus die organisatorischen Voraussetzungen für die Erfüllung der Anforderungen der GoBS schaffen.

Wir helfen Ihnen bei der Softwareauswahl, der Einrichtung des Systems und bei der Verfahrensdokumentation.

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